Aktenzeichen Au 5 K 14.50265

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ECLI:
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RCN:
RCN88ADPDGXYWFECHH

Verknüpfte Entscheidungen

VG Augsburg: Urteil vom 09.02.2015

Mali, Asylantrag, Unzulässigkeit, Abschiebungsanordnung, systemischer Mangel, Asylverfahren, Italien, Sicherheitsvermutung, Überstellung, Flüchtling, Wiederaufnahmegesuch, Flüchtlingsschutz, Auskunftslage

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