Aktenzeichen 9 C 6/14

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2015:050515U9C6.14.0
RCN:
RCN883PZTB7RSSWY3F

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 05.05.2015

Grundsteuererlass nach § 32 Abs. 1 Nr. 1 GrStG setzt Kausalität zwischen Unrentabilität und öffentlichem Erhaltungsinteresse voraus; Auslegung eines Rechtsmittelverzichts als Zustimmung zur Sprungrevision

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