Nichtannahmebeschluss: Auswirkungen des Systemswechsels in der Zusatzversorgung über die VBL für rentennahe Jahrgänge - keine verfassungsrechtlichen Bedenken gem §§ 78 Abs 2 S 1, 79 Abs 2 S 1 VBL-Satzung nF (juris: VBLSa) - kein eigentumsrechtlicher Schutz unverfallbarer Anwartschaften der Höhe nach - unechte Rückwirkung vorliegend zulässig - Stichtagsregelung (§ 78 Abs 2 VBLSa nF) notwendig und zumutbar
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