Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots durch nicht nachvollziehbare Rechtsanwendung bei Entscheidung über Rentenzahlung im Rahmen eines Versorgungsausgleichs - nicht vertretbare Nichtberücksichtigung von § 1587g Abs 1 S 2 Alt 2 BGB - Versorgungsträger als Anspruchsgegner gem § 3a VAHRG
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