Aktenzeichen AN 4 S 16.31315, AN 4 S 16.31316

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCN84ZL7C6U73SCVPA

Verknüpfte Entscheidungen

VG Ansbach: Entscheidung vom 21.09.2016

Die Kostenentscheidung unterliegt nicht dem Verfahren nach § 80 Abs. 7 S. 2 VwGO

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