Nichtannahmebeschluss: Prognoseentscheidung im Rahmen der Prüfung einer Strafrestaussetzung zur Bewährung <§ 57 Abs 1 S 1 StGB> - hier: keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen fachgerichtliche Entscheidung, die zwar von einem sachverständigen Prognosegutachten abweicht, aber schlüssig begründet und vertretbar abgewogen ist
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