Aktenzeichen 3 StR 439/09

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RCN:
RCN837WQKCT8WDWJS9

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 12.01.2010

Nachträgliche Sicherungsverwahrung: Zulässigkeit bei rechtlich möglicher Anordnung der Sicherungsverwahrung zum Zeitpunkt der Anlassverurteilung

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