Aktenzeichen AK 12/10

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 16.09.2010

Untersuchungshaft über sechs Monate: Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung bei Tätigkeit als Führungfunktionär der DHKP-C; rechtfertigender Notstand für Unterstützungsleistungen bei Anwerbung des Täters durch den Bundesnachrichtendienst

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