Aktenzeichen 2 B 51/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2017:230517B2B51.16.0
RCN:
RCN82ZKF2DKNJZ34XN

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 23.05.2017

Bindungswirkung des Strafurteils mit Blick auf die Schuldebene

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