Aktenzeichen M 8 E 22.3453

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RCN:
RCN82UF78AZE9D9QNM

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VG München: Entscheidung vom 18.08.2022

Antrag eines Nachbarn nach § 123 VwGO, Verpflichtung zu bauaufsichtlichem Einschreiten, Einstellung der Bauarbeiten, Keine formelle Illegalität: bestandskräftige Baugenehmigung, Unbestimmtheit der Bauvorlagen

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