Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Versagung von PKH im sozialgerichtlichen Verfahren trotz ungeklärter Rechtslage - hier: Erhöhung der Werte des § 12 WoGG durch einen zehnprozentigen Sicherheitszuschlag
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