Aktenzeichen X ZR 70/22

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RCN:
RCN825BVA72XLLP3KT

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 28.11.2023

Sortenschutzverletzung: Zumutbarkeit der konkreten Erwiderung auf Vortrag des Gegners zur Erzeugung der Sortenbestandteile oder des Ernteguts; Ausschluss der Rechte in Bezug auf das Erntegut; hinreichende Gelegenheit zur Geltendmachung des Rechts im Zusammenhang mit den zur Erzeugung von Erntegut eingesetzten Sortenbestandteilen - Erntegut

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