Aktenzeichen X K 3/13

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RCN8254SQN9MZYTP2K

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesfinanzhof: Kostenfestsetzungsbeschluss vom 20.10.2014

Kostenerstattungsanspruch des wegen überlanger Verfahrensdauer verklagten Bundeslandes - Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen einer juristischen Person des öffentlichen Rechts - Kein Anspruch auf Entschädigung für die Zeitversäumnis wegen der Wahrnehmung eines Gerichtstermins - Kopierkosten

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 19.03.2014

(Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19.03.2014 X K 8/13 - Entschädigungsklage: 27-monatige Gesamtverfahrensdauer in einem finanzgerichtlichen Klageverfahren ohne wesentliche Besonderheiten nicht unangemessen - Aussagekraft statistischer Durchschnittswerte - Gleichzeitige Zuweisung mehrerer Fälle an einen Richter - Übertragung der Vertretung des beklagten Bundeslandes auf den Gerichtspräsidenten)

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