Aktenzeichen 2 StR 199/23

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2023:120923B2STR199.23.0
RCN:
RCN7ZN2F25KW5VU4EP

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 12.09.2023

Erforderliche Eigennützigkeit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

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