Aktenzeichen S 22 SO 163/21

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RCN:
RCN7ZKW2NVWW4M4JLS

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SG Nürnberg: Urteil vom 24.02.2022

Leistungen, Eingliederungshilfe, Behinderung, Inobhutnahme, Jugendamt, Betreuung, Unterbringung, Pflegefamilie, Kindertageseinrichtung, Erstattungsanspruch, Unterbringungskosten, Kinder, Klage, Leistungsantrag, Hilfe zur Erziehung, keinen Erfolg, Leistungen der Eingliederungshilfe

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