Aktenzeichen 2 BvR 1362/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2018:rk20180125.2bvr136216
RCN:
RCN7ZEJBDEBDBT7M3F

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Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 25.01.2018

Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör eines Verfahrensbeteiligten (Art 103 Abs 1 GG) durch gerichtliche Entscheidung über die Versagung von Akteneinsicht ohne Kenntnisgabe der Rechtsmittelschriften und -begründungen der Gegenseite - Gegenstandswertfestsetzung

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