Aktenzeichen IX ZB 86/10

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RCN7ZCTHG3X8SB6PSA

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 09.02.2012

(Insolvenzeröffnungsverfahren: Entscheidung über einen mit einem Stundungsantrag verbundenen Eigenantrag vor Abweisung des Gläubigerantrags mangels Masse; Eröffnungsantrag unter dem Vorbehalt der Bejahung der internationalen Zuständigkeit)

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