Aktenzeichen AN 17 E 21.00526

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RCN:
RCN7YZED337TS6CV7K

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VG Ansbach: Entscheidung vom 26.04.2021

gemeindliches Bauland, Grundstückskaufverträge der öffentlichen Hand in der Regel privatrechtlich kein Ausnahmefall gegeben

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