Aktenzeichen 14 BV 19.580

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RCN:
RCN7XRRG8ZJY9DLGDH

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VGH München: Urteil vom 28.06.2022

Bestandskräftige Versorgungsfestsetzung, keine Ruhegehaltfähigkeit der vor Vollendung des 17. Lebensjahres im Beamtenverhältnis zurückgelegten Dienstzeit, Wiederaufgreifen des Verfahrens, Auslegung des Klagebegehrens

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