Aktenzeichen 6 StR 163/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2023:250123U6STR163.22.0
RCN:
RCN7X8Q2TCQ397VLBC

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 25.01.2023

Mordmerkmal der Heimtücke: Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bei offen feindseligem Gegenübertreten des Täters; bewusstes Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit

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