Aktenzeichen 6 StR 102/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:210421B6STR102.21.0
RCN:
RCN7X2V9LDZ2U5EVE5

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 21.04.2021

Jugendstrafverfahren: Folgen fehlerhafter Besetzung der Großen Straf- oder Jugendkammer bei der Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens

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