Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 06.07.2022
Ob die Wirksamkeit einer Veränderungssperre ipso iure entfällt, wenn die Voraussetzungen zu ihrem Erlass nachträglich entfallen, bleibt offen (Distanzierung von 4 BN 41/11 und 4 BN 36/07)
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