Aktenzeichen VI ZR 237/09

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 19.10.2010

Ersatzfähigkeit anwaltlicher Abmahnkosten nach Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts in der Presse: Außergerichtliche Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen wegen der Verbreitung beanstandeter Aussagen in einem Druckerzeugnis und in der Online-Berichterstattung als dieselbe Angelegenheit

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