Aktenzeichen VI R 11/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BFH:2020:U.011020.VIR11.18.0
RCN:
RCN7WPKFP4X2CCBN6M

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 01.10.2020

Arbeitslohn bei Übernahme der Beiträge zu einer Berufshaftpflichtversicherung einer angestellten Rechtsanwältin durch den Arbeitgeber

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