Aktenzeichen II R 38/14

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BFH:2017:U.080317.IIR38.14.0
RCN:
RCN7WMHRNHRB3LPN7U

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesfinanzhof: Urteil vom 08.03.2017

(Kein einheitlicher Erwerbsgegenstand bei wesentlicher Änderung des ursprünglich angebotenen Generalübernehmervertrags nach Abschluss des Grundstückskaufvertrags - Bestimmtheitsgebot des § 119 Abs. 1 AO)

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