Aktenzeichen M 11 SN 15.1610

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RCN7WDYQD9FLJZ2QTB

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VG München: Entscheidung vom 26.05.2015

Kein einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Baugenehmigung zur Nutzungsänderung eines Hotelbetriebes in Wohnnutzung

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