Aktenzeichen 27 W (pat) 51/11

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RCN7VDY5QZUATGZL4K

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Bundespatentgericht: Beschluss vom 22.05.2012

Markenbeschwerdeverfahren – "St. Petersburger Staatsballett" – im Rahmen der Prüfung des absoluten Schutzhindernisses der Täuschungsgefahr ist die Berühmung einer staatlichen Trägerschaft im Eintragungsverfahren zu prüfen - Freihaltungsbedürfnis – keine Verkehrsdurchsetzung - Täuschungsgefahr

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