Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 17.04.2023
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Regelungen zur Quellen-TKÜ bzw zur Online-Durchsuchung sowie gegen §§ 48, 49 BDSG - Beschwerdebefugnis bzw Schutzpflichtverletzung nicht dargelegt
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