Aktenzeichen 1 BvR 3031/13

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RCN7U72AWUN7E4YZLX

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Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 16.01.2014

Nichtannahmebeschluss: Keine Zurechnung verzögerter Postbeförderung zulasten der betroffenen Partei im Wiedereinsetzungsverfahren - hier: Wiedereinsetzungsgrund der rechtzeitigen Aufgabe zur Post nicht glaubhaft gemacht

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