Aktenzeichen 1 StR 61/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:220420B1STR61.20.0
RCN:
RCN7TFM5VUSF5XTUJ3

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 22.04.2020

Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Anforderungen an eine Bandenabrede

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