Aktenzeichen XII ZB 85/14

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCN7SZGRH3C922S867

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 30.07.2014

Erreichung des Beschwerdewertes nach Verurteilung zur Auskunftserteilung im Rahmen eines Verfahrens auf nachehelichen Unterhalts: Darlegungslast für ein besonderes Geheimhaltungsinteresse des Rechtsmittelführers

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