Aktenzeichen III ZR 201/13

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RCN:
RCN7STJ7MYYF37EQ54

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 17.04.2014

Telekommunikationsdienstleistung: Anspruch eines Gewerbetreibenden auf unentgeltliche Telefonbucheintragung unter seiner Geschäftsbezeichnung – Name

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