Aktenzeichen 4 StR 450/10

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RCN:
RCN7SPB4E2TFVB49VC

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 11.01.2011

Straftatbestand der gefährlichen Körperverletzung: Einsatz von Körperteilen durch den Täter zur Verletzung des Tatopfers

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