Aktenzeichen 2 StR 8/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2019:190219B2STR8.19.0
RCN:
RCN7SJWHJWBPLSZNVQ

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 19.02.2019

Einziehung des Wertes des Erlangten: Anrechnung einer Vermögenseinziehung im Ausland

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