Aktenzeichen VI ZR 10/13

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RCN7S7VH9FGKDFRXGA

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 18.03.2014

Schadensersatzanspruch der Bundesrepublik Deutschland bei Beschädigung von Schutzplanke und Lärmschutzwand einer Bundesautobahn durch Verkehrsunfall: Anspruch auf Erstattung von Umsatzsteuer auf Schadensbeseitigungskosten; Einwand der Schadenminderungspflicht durch Erteilung von Instandsetzungsaufträgen im Namen des vorsteuerabzugsberechtigten Schädigers

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