Bundesverfassungsgericht: Ablehnung einstweilige Anordnung vom 21.07.2017
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung bzgl der Rückverlegung des Beschwerdeführers in den offenen Vollzug: eA gem § 32 Abs 1 BVerfGG zur Beschleunigung eines fachgerichtlichen Verfahrens grds unstatthaft
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