Aktenzeichen 2 BvR 1548/13

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RCN7RX6Z52RZVCUKSQ

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Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 14.08.2013

Nichtannahmebeschluss: Haftbedingungen im Strafvollzug - hier: Kostenentscheidung einer Strafvollstreckungskammer - Kostenbelastung begründet keinen besonders schweren Nachteil iSd § 93a Abs 2 Buchst b BVerfGG - Gewicht des verfahrensgegenständlichen Grundrechtsverstoßes bei bloßer Kostenentscheidung weniger schwerwiegend

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