Nichtannahmebeschluss: Haftbedingungen im Strafvollzug - hier: Kostenentscheidung einer Strafvollstreckungskammer - Kostenbelastung begründet keinen besonders schweren Nachteil iSd § 93a Abs 2 Buchst b BVerfGG - Gewicht des verfahrensgegenständlichen Grundrechtsverstoßes bei bloßer Kostenentscheidung weniger schwerwiegend
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