Aktenzeichen IV B 157/09

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RCN7RESJ2DAVL982CQ

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Bundesfinanzhof: Beschluss vom 07.04.2011

(Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 Sätze 2 ff. GewStG - Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen - Sachen als wesentliche Grundstücksbestandteile - Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei behaupteten Verfahrensmängeln)

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