Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 07.03.2018
Nichtannahmebeschluss: Individualbeschwerde zum EGMR nicht Teil des vor Einlegung einer Verfassungsbeschwerde zu erschöpfenden Rechtswegs - Versäumung der Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG insofern nicht unverschuldet
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