Erfolgloser Antrag auf Erlass einer eA zur Außerkraftsetzung von § 68a Abs 5, §§ 303a bis 303f SGB V (juris: SGB 5) idF des Digitale-Versorgung-Gesetzes - Folgenabwägung - zwar gewichtige datenschutzrechtliche Bedenken - allerdings kein Nachteilseintritt unmittelbar durch Vollzug der angegriffenen Normen bzw kein irreversibler Nachteil
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