Aktenzeichen B 10 ÜG 2/13 R

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BSG:2014:030914UB10UEG213R0
RCN:
RCN7PNUJSN7F2D3NGJ

Verknüpfte Entscheidungen

Bundessozialgericht: Urteil vom 03.09.2014

Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - unangemessene Verfahrensdauer - sozialgerichtliches Verfahren - Prozessleitung und Gestaltungsspielraum des Ausgangsgerichts - Vorbereitungs- und Bedenkzeit von bis zu 12 Monaten - Einzelfallprüfung - förmliche Aussetzung des Verfahrens - gesteigerte Prozessförderungspflicht - Bedeutung des Verfahrensausgangs - Verurteilung zur Entschädigung in nicht schwerwiegenden Fällen - keine zusätzliche Feststellung der Überlänge im Tenor des Entschädigungsurteils - richterlicher Überprüfungsmaßstab des Entschädigungsgerichts - Kontrolldichte des Revisionsgerichts - Übertragung der Prozessvertretung des beklagten Landes auf die LSG-Präsidentin

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