Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen an Grad der Kindeswohlgefährdung zur Rechtfertigung eines Sorgerechtsentzugs - hier: Entzug der elterlichen Sorge ohne hinreichende Begründung einer Kindeswohlgefährdung sowie unzureichender Verhältnismäßigkeitsprüfung verletzt betroffenen Elternteil in Grundrecht aus Art 6 Abs 2 S 1 GG - unzureichende Prüfung der Erforderlichkeit der Maßnahme - Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro (Verfassungsbeschwerde) bzw 4000 Euro (eA)
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