Aktenzeichen XI B 29/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BFH:2019:B.230719.XIB29.19.0
RCN:
RCN7NU2VMR2TAFTR83

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesfinanzhof: Beschluss vom 23.07.2019

Überhöhtes Entgelt als umsatzsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage; kein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts allein wegen Vereinbarung eines überhöhten Entgelts

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