Aktenzeichen 1 BvR 372/13

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2013:rk20130522.1bvr037213
RCN:
RCN7N28LLJZQS72VTL

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Kammerbeschluss vom 22.05.2013

Verfahrenspflegschaft gem § 276 Abs 1 FamFG umfasst jedenfalls in betreuungsrechtlichen Verfahren auch die Befugnis zur Einlegung einer Verfassungsbeschwerde für den Betreuten - Antrag auf Bestellung als Verfahrenspfleger zur Erhebung einer Verfassungsbeschwerde daher mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig

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