Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Versagung von PKH verletzt Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) - hier: Grundrechtsverletzung durch Verneinen der Erfolgsaussichten der beabsichtigten Klage unter Verkennung der Möglichkeit einer verfassungsrechtlichen Klärung entscheidungserheblicher Fragen - Gegenstandswertfestsetzung
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