Aktenzeichen M 9 K 16.165

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ECLI:
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RCN:
RCN7M9Z2LQ7ACEGJ82

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VG München: Urteil vom 21.09.2016

Keine Befreiung von den Regelungen des Bebauungsplans zur Einfriedungshöhe für 3 m hohe Lärmschutzwand

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