Aktenzeichen 2 BvR 2671/11

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RCN:
RCN7LT74SDE8HLZQ95

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Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 16.05.2013

Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen an Entscheidung über die Fortdauer einer bereits lange andauernden Unterbringung im Maßregelvollzug - hier: Unzureichende Prüfung der Gefahr einer Begehung erheblicher Straftaten - mangelnde Berücksichtigung der über 25 Jahre betragenden Unterbringungsdauer - fehlende Prüfung milderer Mittel

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