Aktenzeichen 1 BvR 3515/08

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2010:rk20100413.1bvr351508
RCN:
RCN7LSSUPC6D6LFV3M

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 13.04.2010

Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verweigerung von Akteneinsicht im finanzgerichtlichen Verfahren (§ 78 FGO) - Zu den Voraussetzungen für die Annahme eines Rügeverzichts bei verweigerter Akteneinsicht - im Übrigen Unzulässigkeit mangels Fristwahrung, hinreichender Substantiierung bzw wegen Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde

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