Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verweigerung von Akteneinsicht im finanzgerichtlichen Verfahren (§ 78 FGO) - Zu den Voraussetzungen für die Annahme eines Rügeverzichts bei verweigerter Akteneinsicht - im Übrigen Unzulässigkeit mangels Fristwahrung, hinreichender Substantiierung bzw wegen Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde
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