Aktenzeichen VII ZR 289/12

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RCN7LRY2DJD7QEVGR4

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 26.06.2014

Auslegung einer Vereinbarung über die Stellung einer einzig der Abwendung eines Zurückbehaltungsrechts dienenden Sicherheit: Klage auf Herausgabe der Bürgschaftsurkunde nach Kündigung des zu Grunde liegenden Vertrages und Nachtragsforderungen

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