Aktenzeichen AN 9 S 20.01552

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RCN:
RCN7LLK6SD5W5VQQG4

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VG Ansbach: Entscheidung vom 19.03.2021

Nutzungsänderungen, Genehmigungspflichtige Nutzungsänderung, Baueinstellungsanordnung, Baueinstellungsverfügung, Antragsgegner, Sofortvollzugsanordnung, Aufschiebende Wirkung, Baugenehmigungspflicht, Erteilung der Baugenehmigung, Baugenehmigungsverfahren, Verwaltungsgerichte, Anordnung der aufschiebenden Wirkung, Befähigung zum Richteramt, Bauaufsichtsbehörde, Sofortige Vollziehbarkeit, Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung, Antragstellers, Einstellungsverfügung, Genehmigungsfähigkeit, Bauarbeiten

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